Newsarchiv Sozialpolitik
Die wichtigsten Informationen zu den Sozialversicherungen 2024 – kurz und bündig.
Sozialausgaben sinken
Die Sozialausgaben in der Schweiz sinken gegenüber 2021 um 2 Prozent. 2020 hatten die Ausgaben aufgrund der Coronapandemie einen historischen Höchststand erreicht. Die Abnahme erklärt sich mit der wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie.
Das Schweizer Stimmvolk nimmt die 13. AHV-Rente an
Am 3. März stimmt das Schweizer Stimmvolk der Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» zu. Die 13. AHV-Rente soll den Rentnerinnen und Rentnern ab 2026 jeweils im Dezember ausbezahlt werden. Das Parlament behandelt die Frage zur Finanzierung im Frühling 2025.
Digitalisierung Erwerbsersatzordnung
Zukünftig sollen Dienstleistende den Antrag auf Erwerbsersatz digital einreichen können. Die für die Bearbeitung notwendigen Informationen sollen automatisch über digitale Schnittstellen aus anderen Registern bezogen werden. Die Datenqualität wird damit verbessert und die Dauer bis zur Auszahlung verkürzt. Zudem entlastet es die Ausgleichskassen von administrativem Aufwand.
Mutterschaftsentschädigung: Berücksichtigung Spitalaufenthalt der Mutter
Das Parlament beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um beim Mutterschaftsurlaub einen längeren Spitalaufenthalt der Mutter nach der Geburt des Kindes zu berücksichtigen. Der Bundesrat soll dazu verschiedene Varianten prüfen.
Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
Das Bundesamt für Sozialversicherungen unterstützt den Schweizerischen Arbeitgeberverband darin, Menschen mit gesundheitlichen Problemen möglichst im ersten Arbeitsmarkt zu halten oder sie rasch wieder zu integrieren. Der Verein Compasso setzt die von den Partnern vereinbarten branchenspezifischen Massnahmen seit Mai 2024 um. www.compasso.ch
Berufliche Eingliederungen IV nehmen zu
Seit 2008 baut die IV die Instrumente der Eingliederung gezielt aus. Diese verstärkte Ausrichtung auf die berufliche Eingliederung zeigt Wirkung. 2023 nahmen drei Mal mehr Personen an einer beruflichen Eingliederungsmassnahme der IV teil als noch 2008. Rund 60 Prozent dieser Personen haben eine Anstellung oder sind wieder erwerbsfähig.
Sozialversicherungsabkommen mit Argentinien
Die Schweiz und Argentinien unterzeichnen im Mai 2024 ein Sozialversicherungsabkommen. Es regelt die Beziehungen der beiden Länder im Bereich der sozialen Sicherheit. Abgedeckt sind die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge.
AHV- und IV-Renten steigen
Die AHV- und IV-Renten werden per 1. Januar 2025 an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,9 Prozent erhöht. Die Maximalrente der AHV steigt damit von 1225 auf 1260 Franken pro Monat. Gleichzeitig nimmt der Bund Anpassungen im Beitragsbereich und Erhöhungen bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen vor.
Höhere Mindestbeträge für Familienzulagen
Der Bund erhöht aufgrund der Teuerung die Mindestbeträge der Kinder- und Ausbildungszulagen per 1. Januar 2025. Er hebt die Kinderzulage von 200 auf 215 Franken an, die Ausbildungszulagen steigen von 250 auf 268 Franken pro Monat.
Ergänzungsleistungen: Bundesrat will betreutes Wohnen fördern
Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Deshalb sollen bestimmte Betreuungsleistungen, die das selbstständige Wohnen ermöglichen, zukünftig in den Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden. Der Bundesrat verabschiedet im September eine entsprechende Botschaft ans Parlament.
Bundesamt für Sozialversicherungen korrigiert Finanzperspektiven der AHV
Die Perspektive der AHV-Ausgaben fällt besser aus als bisher berechnet. Grund dafür sind fehlerhafte Formeln bei der Berechnung. Die Abweichung des alten und neuen Berechnungsmodells beträgt für das Jahr 2033 2,5 Milliarden Franken (3,6 Prozent).
Witwen- und Witwerrenten in der AHV
Der Bundesrat will die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei der AHV-Hinterlassenenrente beseitigen. Unter anderem ist vorgesehen, dass der hinterlassene Elternteil bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente erhält, unabhängig vom Zivilstand. Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die AHV (AHVG) zuhanden des Parlaments.
Finanzperspektive der IV
Gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen verschlechtern sich die Finanzperspektiven der IV. Gründe sind unter anderem der signifikante Anstieg der Neurenten und eine tiefere Abgangsquote als bisher angenommen.
Abstimmung über AHV21 bleibt gültig
Aufgrund der vom Bund korrigierten Finanzperspektiven haben mehrere Personen Beschwerde gegen die Abstimmungen vom September 2022 (AHV21 und Zusatzfinanzierung AHV) eingereicht. Im Dezember 2024 lehnt das Bundesgericht die Beschwerden ab. Die Abstimmungsergebnisse bleiben somit gültig.
Sozialversicherungsabkommen mit der Ukraine
Der Bundesrat erteilt dem Eidgenössischen Departement des Innern ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen mit der Ukraine. Das Abkommen zielt darauf ab, den Anspruch auf AHV- und IV-Leistungen für ukrainische Versicherte, die in ihr Land zurückkehren, zu klären und Auszahlungen von Renten zu regeln.