Newsarchiv Sozialpolitik

Die wichtigsten Informationen zu den Sozialversicherungen 2023 – kurz und bündig.

Sozialausgaben stabil

In den Jahren 2020 und 2021 blieben die Ausgaben für Sozialleistungen in Europa stabil. Auch in der Schweiz veränderte sich in den beiden Jahren wenig, die Zunahme lag bei rund 0,2 Prozent. Die Gesamtausgaben der Schweiz für Sozialleistungen belaufen sich auf 207 Mia. Franken.

Voller Teuerungsausgleich bei AHV-Renten

Die AHV-Renten (dazu gehören die AHV- und IV-Renten sowie die Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen) sollen, zusätzlich zur bereits erfolgten Rentenanpassung, an die volle Teuerung angepasst werden. Der Bundesrat verabschiedet im Februar 2023 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des AHV-Gesetzes.

Kriterien für Betreuungsurlaub werden überarbeitet

Seit Juli 2021 haben Eltern von schwer kranken Kindern Anrecht auf einen Betreuungsurlaub. Das Parlament beauftragt den Bundesrat, die Kriterien für die Gewährung dieses Urlaubs zu überarbeiten und zu präzisieren. Betroffene sollen künftig einfacher Leistungen erhalten.

Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken

Menschen mit Behinderungen sollen im Erwerbsleben und beim Zugang zu Dienstleistungen besser vor Diskriminierung geschützt werden. Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Departement des Innern, bis Ende 2023 eine entsprechende Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorzulegen.

Initiative für eine 13. AHV-Rente

Die Initiative für eine 13. AHV-Rente fordert die Auszahlung einer zusätzlichen AHV-Monatsrente. Auf eine monatliche Auszahlung gerechnet entspricht dies einer Erhöhung der AHV-Renten um 8,33 Prozent. Beide Räte lehnen die Initiative ab. Das Volk stimmt im März 2024 über die Initiative ab.

Kinder mit Geburtsgebrechen: IV-Verordnung wird angepasst

Seit 2022 muss sich die IV bei der Vergütung von Mitteln und Gegenständen für die Untersuchung und Behandlung von Kindern mit Geburtsgebrechen an die gleiche Liste wie die obligatorischen Krankenversicherer halten. Die IV-Verordnung wird nun angepasst, sodass die IV im Einzelfall auch Leistungen sprechen kann, die von dieser Liste abweichen.

Schulden der IV bei der AHV

Seit Jahren weist die IV gegenüber der AHV eine Schuld von 10,5 Mia. Franken aus. Seit dem Ende der Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer machte die IV keine Darlehensrückzahlungen mehr. Das Parlament beauftragt den Bundesrat, bis Ende 2023 eine Vorlage zur Tilgung oder Übernahme dieser Schulden durch den Bund vorzulegen.

Lohnvergleich für Menschen mit Invalidität

Die Bemessung des Invaliditätsgrades von Versicherten, bei welchen kein Vergleich des effektiven Einkommens vor und nach der Invalidität möglich ist, wird verbessert. Die angewendeten hypothetischen Löhne werden um einen Pauschalabzug von 10 Prozent reduziert. Die Änderung tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.

Renteninitiative

Die Volksinitiative fordert das Rentenalter 66 für Männer und Frauen und eine anschliessende Koppelung an die durchschnittliche Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung. National- wie Ständerat empfehlen die Ablehnung. Die Initiative kommt im März 2024 vors Volk.

Betreutes Wohnen bei den Ergänzungsleistungen AHV

Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Er schlägt für Beziehende von Ergänzungsleistungen zur AHV eine Betreuungsleistung vor, die im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten vergütet wird. Die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes ist eröffnet.

Auflösung des Fonds für Familienzulagen Landwirtschaft

Die Zinsen aus dem Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft reduzierten die kantonalen Beiträge zur Finanzierung der Familienzulagen Landwirtschaft. Seit einigen Jahren erwirtschaftet der Fonds keine Zinsen mehr. Mit den Änderungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft, die per 1. Juli 2023 in Kraft treten, wird der Fonds aufgelöst und das Kapital den Kantonen übertragen.

Reform AHV 21 tritt per 1. Januar 2024 in Kraft

Die Reform AHV 21 vereinheitlicht das Referenzalter von Frauen und Männern, flexibilisiert den Rentenbezug und schafft Anreize für das Weiterarbeiten über das Rentenalter hinaus. Der Bundesrat heisst die entsprechenden Änderungen der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung gut. Somit tritt die Reform per 1. Januar 2024 in Kraft.

Abgabe von Hilfsmitteln durch die AHV

Das Parlament beauftragt den Bundesrat, die Verordnung zur Abgabe von Hilfsmitteln durch die AHV zu überarbeiten. Ziel ist es, bestimmte Hilfsmittel der IV für Menschen mit Behinderung zu übernehmen. Die Überarbeitung fördert das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderung im Rentenalter und vermeidet oder verzögert einen stationären Aufenthalt.

Bericht Sozialversicherungen 2022

Die AHV verzeichnet für 2022 einen Zuwachs bei den Versicherungsbeiträgen von 3,2 Prozent. Die Summe der AHV-Renten steigt um 2,4 Prozent. Damit ist das Umlageergebnis zum dritten Mal in Folge positiv. Die Summe der IV-Renten sinkt seit 2008 kontinuierlich und liegt 2022 bei 4,5 Mia. Franken. 16,4 Prozent aller Personen, die Leistungen der IV oder AHV beziehen, erhalten 2022 Ergänzungsleistungen.

Sozialversicherungsabkommen mit Albanien

Das Sozialversicherungsabkommen mit Albanien koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Länder in den Bereichen Alter, Hinterlassene und Invalidität. Es regelt insbesondere die Auszahlung der Renten ins Ausland. Das Abkommen tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.

Verbesserungen im Bereich Hilfsmittel

Die IV finanziert ab 1. Januar 2024 neben Mobilitätshunden auch einen Beitrag an Epilepsiewarnhunde und Autismusbegleithunde. Zudem wird die Vergütung von Dienstleistungen Dritter von einer monatlichen in eine jährliche Limite umgewandelt, sodass die Betroffenen mehr Flexibilität erhalten. Die AHV baut den Anspruch auf orthopädische Schuhe aus.

Taggelder für hinterlassenen Elternteil

Stirbt ein Elternteil unmittelbar nach der Geburt, hat der überlebende Elternteil künftig Anspruch auf einen längeren Mutterschaftsurlaub. Die entsprechende Änderung des Erwerbsersatzgesetzes tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.

Zuwanderung wirkt sich positiv auf Sozialversicherungen aus

Die Zuwanderung wirkt sich langfristig positiv für AHV, IV und EO aus. Dies auch unter Berücksichtigung des künftigen Leistungsbezugs der Zugewanderten. Hauptgrund dafür ist eine dank der Einwanderung verjüngte Bevölkerungsstruktur. Die erhöhten Beitragszahlungen überkompensieren den ansteigenden Leistungsbezug.

Anpassung der Witwen- und Witwerrenten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte im Oktober 2022 eine Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern fest. Der Bundesrat erarbeitete daraufhin Leitlinien für eine Reform der Hinterlassenenrenten. Die Vernehmlassung zum Entwurf für eine Teilrevision der AHV ist eröffnet. Die Teilrevision beseitigt die Ungleichbehandlung und passt die Hinterlassenenrenten an die gesellschaftliche Entwicklung an.