Neue Zuständigkeit bei der Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung entlastet Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bei den Krankenkassenprämien. Mitte Oktober 2025 haben wir die Abwicklung der Prämienverbilligung vom Kanton übernommen.
Die Prämienverbilligung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beitrag von Bund und Kantonen an die Krankenversicherungsprämie, um Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gezielt zu entlasten. In Obwalden war bisher der Kanton für die Abwicklung der Prämienverbilligung zuständig. Seit Mitte Oktober 2025 übernehmen wir diese Aufgabe für den Kanton.
Effiziente Abwicklung dank Digitalisierung
Mit dem Wechsel der Zuständigkeit wurde auch die bisherige Anwendung zur Berechnung der Prämienverbilligung durch ein modernes, digitales System ersetzt. Die Obwaldner Bevölkerung kann die Anmeldung neu einfach und unkompliziert online einreichen. Personen, die Ergänzungsleistungen oder wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, müssen keinen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Sie erhalten die Verbilligung automatisch Anfang Januar. Wir verarbeiten die Anträge auf Prämienverbilligung vom Versand der Anmeldeschreiben bis hin zur Auszahlung weitgehend automatisiert. Der gesamte Prozess gestaltet sich damit deutlich effizienter und schneller – davon profitieren vor allem die Anspruchsberechtigten.
Spätestens im Dezember versenden wir allen Obwaldnerinnen und Obwaldnern, die gemäss definitiver Steuerveranlagung Anrecht auf Prämienverbilligung haben, automatisch ein Einladungsschreiben. Mittels QR-Code oder über einen Link können die Anspruchsberechtigten direkt auf das vorausgefüllte Formular zugreifen, die Daten kontrollieren und uns den Antrag online einreichen. Gegenüber früher ist dies eine deutliche Vereinfachung. Mit einigen Klicks ist der Antrag auf Prämienverbilligung nun ausgefüllt, kontrolliert und eingereicht – und das in wenigen Minuten.
Bewirtschaftung von Verlustscheinen der Krankenversicherer
Die Krankenversicherung (Grundversicherung) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Wenn Versicherte ihre Prämien oder Kostenanteile nicht bezahlen, werden sie von der Krankenversicherung betrieben. Erfolgt eine Betreibung, muss die Krankenversicherung zwingend eine Meldung an die zuständige Stelle des jeweiligen Kantons machen. In Obwalden müssen die Einwohnergemeinden einen Teil der Forderungen aus Verlustscheinen von nicht bezahlten Krankenkassenprämien übernehmen.
Mit der Übernahme der Prämienverbilligung ging auch die Bewirtschaftung dieser Verlustscheine an uns über. Der gesamte Prozess – von der Meldung der Krankenversicherer über die Information der Einwohnergemeinden bis zur Abrechnung der Verlustscheine – wird bereits seit 2025 über eine digitale Plattform abgewickelt. Der Arbeitsaufwand für die beteiligten Stellen nimmt damit ab und der Ablauf wird schneller und transparenter.