Newsarchiv Sozialpolitik
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Question 1
Ignium de causaurbi per quae huic violentiam. Fuit sexto Domuum silvae natura tamen ruinus. Eo tempore et tenus cum essent. Per artes Rome sunt omnia quartum. Fortunis solacium solor tenus septem Palatium quae sunt:
- Saepe plebi spes
- Nero aperta finis cadebant in quia tenus
- Etiam suos
Question 2
Ignium de causaurbi per quae huic violentiam. Fuit sexto Domuum silvae natura tamen ruinus. Eo tempore et tenus cum essent. Per artes Rome sunt omnia quartum. Fortunis solacium solor tenus septem Palatium quae sunt:
- Saepe plebi spes
- Nero aperta finis cadebant in quia tenus
- Etiam suos
Botschaft zur Auflösung des Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft
Der Bundesrat will den Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft auflösen und das Kapital an die Kantone übertragen. Er hat dem Parlament eine entsprechende Botschaft unterbreitet.
Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien
Das Parlament genehmigt in der Frühlingssession das Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien. Das Abkommen koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Länder in den Bereichen Alter, Hinterlassene, Invalidität und Unfall. Das Abkommen tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Auszahlung für Dienstleistungen Dritter in der IV
Das Parlament beauftragt den Bundesrat, das Auszahlungsmodell für Dienstleistungen Dritter in der IV anzupassen. Die monatlichen Vergütungen für solche Dienstleistungen sollen flexibel im Sinne eines Jahreskontingents verrechnet werden können.
Invaliditätskonforme Einkommen bei der Berechnung des IV-Grades
Das Parlament beauftragt den Bundesrat, bis Ende 2023 eine invaliditätskonforme Bemessungsgrundlage für Einkommen mit Invalidität zu implementieren. Menschen mit Behinderung können gewisse Arbeiten auch in einer angepassten Tätigkeit nicht ausführen, weshalb das Lohnniveau tiefer ist als bei gesunden Personen. Diesen Umstand soll die neue Bemessungsgrundlage berücksichtigen.
Netto-null-Ziel in der AHV bis ins Jahr 2050
Der Bundesrat hat sich ein Netto-null-Ziel in der AHV bis ins Jahr 2050 gesetzt. Die AHV soll nachhaltig und generationengerecht finanziert werden und langfristig ein finanzielles Gleichgewicht aufweisen.
Lohnvergleich für Menschen mit Invalidität
Die Bemessung des Invaliditätsgrades von Versicherten, bei welchen kein Vergleich des effektiven Einkommens vor und nach der Invalidität möglich ist, wird verbessert. Die angewendeten hypothetischen Löhne werden um einen Pauschalabzug von 10% reduziert. Die Änderung tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
Renteninitiative
Die Volksinitiative fordert das Rentenalter 66 für Männer und Frauen und eine anschliessende Koppelung an die durchschnittliche Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung. National- wie Ständerat empfehlen die Ablehnung. Die Initiative kommt im März 2024 vors Volk.
Betreutes Wohnen bei den Ergänzungsleistungen AHV
Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Er schlägt für Beziehende von Ergänzungsleistungen zur AHV eine Betreuungsleistung vor, die im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten vergütet wird. Die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Bundesgesetztes ist eröffnet.
Auflösung des Fonds für Familienzulagen Landwirtschaft
Die Zinsen aus dem Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft reduzierten die kantonalen Beiträge zur Finanzierung der Familienzulagen Landwirtschaft. Seit einigen Jahren erwirtschaftet der Fonds keine Zinsen mehr. Mit den Änderungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft, die per 1. Juli 2023 in Kraft treten, wird der Fonds aufgelöst und das Kapital den Kantonen übertragen.
Reform AHV 21 tritt per 1. Januar 2024 in Kraft
Die Reform AHV 21 vereinheitlicht das Referenzalter von Frauen und Männern, flexibilisiert den Rentenbezug und schafft Anreize für das Weiterarbeiten über das Rentenalter hinaus. Der Bundesrat heisst die entsprechenden Änderungen der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung gut. Somit tritt die Reform per 1. Januar 2024 in Kraft.
Abgabe von Hilfsmitteln durch die AHV
Das Parlament beauftragt den Bundesrat, die Verordnung zur Abgabe von Hilfsmitteln durch die AHV zu überarbeiten. Ziel ist es, bestimmte Hilfsmittel der IV für Menschen mit Behinderung zu übernehmen. Die Überarbeitung fördert das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderung im Rentenalter und vermeidet oder verzögert einen stationären Aufenthalt.
Bericht Sozialversicherungen 2022
Die AHV verzeichnet für 2022 einen Zuwachs bei den Versicherungsbeiträgen von 3.2%. Die Summe der AHV-Renten steigt um 2.4%. Damit ist das Umlageergebnis zum dritten Mal in Folge positiv. Die Summe der IV-Renten sinkt seit 2008 kontinuierlich und liegt 2022 bei 4.5 Mia. Franken. 16,4% aller Personen, die Leistungen der IV oder AHV beziehen, erhalten 2022 Ergänzungsleistungen.
Sozialversicherungsabkommen mit Albanien
Das Sozialversicherungsabkommen mit Albanien koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Länder in den Bereichen Alter, Hinterlassene und Invalidität. Es regelt insbesondere die Auszahlung der Renten ins Ausland. Das Abkommen tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.